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                                     Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich:

Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere, von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden und Lieferanten,  werden nicht anerkannt und hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für  künftige Geschäftsbeziehungen, wenn diese nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden.

Vertragsabschluss:

Angebote unseres Unternehmens sind unverbindlich und auf  freibleibender Basis  ausgerichtet. Eine Bestellung wird dann als verbindlich bezeichnet, wenn diese in Form einer Einkaufs - oder Verkaufsbestätigung schriftlich formuliert und zu ihrer Rechtswirksamkeit ebenfalls schriftlich gegen bestätigt wurde. Annahmeerklärungen, Bestellungen, mündliche Vereinbarungen oder Absprachen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

Preise:

Die Einkaufs -/ Verkaufspreise unseres Unternehmens sind auf netto  Basis ausgerichtet und ab Werk, bzw. frei Werk zu verstehen. Die genaue Preisstellung wird in jeder Einkaufs -/ Verkaufsbestätigung schriftlich festgelegt. Zu den netto Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland in Rechnung gestellt. Bei Auslandslieferungen in EU - Staaten kann bei Vorlage der Umsatzsteuer-Ident-Nummer ein andere Regelung bezüglich der Mehrwertsteuerzahlung getroffen werden. Bei Auslandslieferungen außerhalb der EU ist in jedem Falle die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Nach Vorlage der bestätigten Ausfuhrpapiere (Zollerklärung) wird diese gemäß dem Rechnungsbetrag entsprechend erstattet.

Zahlungen: 

Die Zahlungsmodalitäten bei Warenverkauf werden in jeder Verkaufsbestätigung unseres Unternehmens schriftlich festgelegt und sind somit verbindlich. Zurückhaltung von Zahlungen gemäß Verkaufsbestätigung / Rechnung unseres Unternehmens oder Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen  sind nicht statthaft.  Bei  Zahlungsverzug  des Auftraggebers werden von  unserem Unternehmen Verzugszinsen  in Höhe  von 8 % (acht) über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet. Die Zahlungsbedingungen bei Wareneinkauf durch unser Unternehmen werden entsprechend vereinbart und in jeder Einkaufsbestätigung schriftlich bestätigt.

Eigentumsvorbehalt:

Warenlieferungen durch unser Unternehmen stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

Liefertermine:

Liefertermine und Fristen werden in jeder Einkaufs -/ Verkaufsbestätigung schriftlich festgelegt und sind verbindlich. Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen und Fristen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, auf die unser Unternehmen keinen Einfluss hat, dazu gehören Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Lieferantenkonkurse  etc., hat unser Unternehmen verbindliche Liefertermine und Fristen nicht zu vertreten und zeichnet dafür auch nicht verantwortlich. Unser Unternehmen ist berechtigt für den Zeitraum der Behinderung mit einer angemessenen Anlaufzeit die Lieferung nachzureichen, bzw. anzufordern oder wegen eines nicht erfüllten Auftragteiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig.

Gefahrenübergang:

Gemäß Einkaufs -/ Verkaufsbestätigung mit dem Vermerk „ab Werk“ bzw. „frei Werk  geht die Gefahr zum Zeitpunkt des Liefertermins auf den Käufer über.

Gewährleistung:

Ist der Liefergegenstand unseres Unternehmens mangelhaft oder fehlen die von uns ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften, ist unserem Unternehmen im Rahmen einer angemessenen Frist  die Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Dabei kann unser Unternehmen die Entscheidung zwischen Nachbesserung und Neulieferung nach günstigem Ermessen treffen. Bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften, welche den  Gebrauchswert oder Sicherheitsstandard nicht beeinträchtigen, kann der Besteller, statt auf Wandlung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, auf Minderung verweisen. Bei Warenlieferungen an unser Unternehmen kommen die vom Gesetzgeber vorgegebenen  Gewährleistungsbestimmungen zur Anwendung.

Besondere Bedingungen für die Lieferung von Stahlschrott und NE - Metalle:

Bei Lieferung von NE - Metallen sowie legierten und unlegierten Eisen - und Stahlschrott ist Voraussetzung, dass die Ware auf Explosionsmaterial, explosionsverdächtige Hohlkörper und Kontaminierungen ( z.B. Radioaktivität ) untersucht  ist. Für Schäden, die durch Mitlieferung derartigen Materials entstehen, haftet  in vollem Umfange der Verkäufer, welcher an oder über  die FerroMetall GmbH solches  Material an deutsche und ausländische Schrott- und NE-Metallverbraucher zur Verladung bringt.

Gerichtsstand:

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtstand der Firmensitz unseres Unternehmens. 
Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.  UN - Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Sonstiges:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung welche dem beabsichtigtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


AGB   (pdf - Datei zum download)

  
Waltershausen / Thüringen
  
    
FerroMetall GmbH

 

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